Pflege in einrichtungen der eingliederungshilfe Bei Menschen mit Behinderungen, die in einer Wohneinrichtung, also einer sogenannten „besonderen Wohnform“ leben. 1 Die Einrichtung deckt neben dem Bedarf nach Eingliederungshilfe auch den Pflegebedarf ab. Die Pflegeversicherung zahlt für Pflegebedürftige der Pflegegrade. 2 Auswirkungen der Pflegereformen auf vollstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe. In den Handlungsempfehlungen wird zum Zusammentreffen von. 3 Pflegehilfsmittel in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Der Anwendungsbereich des § 40 SGB XI erstreckt sich nur auf die häusliche Pflege. Die Leistungen. 4 Das Forschungsprojekt „Qualitätsorientierte Prävention und Gesundheitsförderung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege“ (QualiPEP) wird zwischen 20im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom AOK-Bundesverband durchgeführt. 5 Der Gesetzgeber sieht nämlich die Pflege in Behindertenhilfe-Einrichtungen als integralen Bestandteil der Eingliederungshilfe nach § 54 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII – an. Daher wurde mit dem Änderungsgesetz die Abgrenzung der Eingliederungshilfe und der Pflege entsprechend abgegrenzt. 6 te, damit in regelmäßigen Abständen der Pflege-bedarf der Assistenznehmer/innen eingeschätzt und die erforderlichen Leistungen erbracht wer-den können. Mit der Checkliste Pflegeerfassungs-bogen - Eingliederungshilfe® steht hierfür eine Arbeitshilfe zur Verfügung. 2 Checkliste Pflegeerfassung - Eingliederungshilfe® auf Grund-. 7 Pflegefachkräfte benötigen für die Arbeit in der Eingliederungshilfe eine Zusatzqualifikation nach § 14 Abs. 2 LPersVO. Nach erfolgreichem Abschluss der pädagogischen Zusatzqualifikation gelten die Pflegefachkräfte als Fachkräfte in der Eingliederungshilfe und können (sozial-)pädagogische Aufgaben in stationären Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen übernehmen. 8 Gleichrangverhältnis zwischen der Eingliederungshilfe und den Leistungen der Pflegeversicherung wird unverändert beibehalten. In der Begründung heißt es dazu: • Die Leistungen der Eingliederungshilfe und die Leistungen der Pflege sind grundsätzlich verschieden und stehen gleichrangig zueinander. 9 Grund- und Menschenrechte in der Ausführung der Leistungen der Eingliederungshilfe geachtet. werden. Der staatliche Schutzauftrag besteht darin, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Leistungserbringung in der Praxis wirksam an die menschenrechtlichen Vorgaben knüpft. Die Einhaltung der Regelungen durch die. eingliederungshilfe kurzzeitpflege 10 Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Abgrenzung und Kombination der Leistungen der Eingliederungshilfe und der Gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) und. 11